Geschäftsbedingungen der Referentenagentur Speakers Excellence für Referenten

1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen der Referentenagentur Speakers Excellence und den Referenten/innen über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Referenten gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Referenten, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Leistungen der Referentenagentur

2.1 Die Referentenagentur Speakers Excellence übernimmt im Rahmen ihrer nicht-exklusiven Referentenvermittlungstätigkeit Aufgaben der Planung, Honorarverhandlungen und Koordination von Vortragsverpflichtungen des Referenten sowie die Vermittlung des Referenten an Auftraggeber. Darüber hinaus fördert die Agentur sämtliche Tätigkeiten des Referenten, sie bewirbt ihn aktiv in den Bereichen Personalentwicklung, Marketing, Verkauf und Event. Dem Referenten entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

2.2 Die von dem/der Referenten/in gewünschte Technikanforderung wird Bestandteil des Vermittlungsauftrages. Der Referent liefert bei Bedarf der Agentur einen Technical-Rider. Die Referentenagentur achtet darauf, dass der Auftraggeber die sorgfältige Auswahl von Ton und Übertragungstechnik nach der vorliegenden Anforderung erfüllt sowie sonstigen Dritten, die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der geplanten Veranstaltung bzw. des Seminars/Kongresses treffen.

2.3 Die Referentenagentur erkennt das Urheberrecht der Referenten an den von ihnen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch die Referentenagentur oder deren vermittelten Kunden bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des/der Referenten/in.

3. Leistungen der Referent:innen

3.1 Der/die Referent/in ermächtigt die Agentur für die Dauer dieses Vertrages und erteilt der Agentur alle erforderlichen Vollmachten zur Geltendmachung und Einziehung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Referenten gegenüber Dritten im Namen des Referenten und für Rechnung des Referenten. Die Agentur ist berechtigt, den Referenten im Rahmen des Buchungsvertrages Auftraggebern anzubieten und in diesem Zusammenhang Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.

3.2 Die Referenten/innen erbringen ihre Dienstleistungen höchstpersönlich. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der/die Referenten/in wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Referenten nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist die vermittelnde Referentenagentur berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten, einen/eine Ersatz-Referenten/in einzusetzen oder einen Ersatztermin zu benennen, bei dem der/die Referent/in die Dienstleistung erbringen kann. Die Erfüllung des Dienstleistungswunsches des Auftraggebers steht im Vordergrund.

3.3 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind aus dem Angebot ersichtlich und dem/ der Referenten/in bekannt. Der Referent verpflichtet sich zur sorgfältigen Erfüllung sämtlicher Verträge, die durch die Agentur mit Dritten vermittelt wurden und deren Durchführung der Referent gegenüber der Agentur verbindlich bestätigt hat. Insbesondere verpflichtet er sich um Höchstleistung, Professionalität und Seriosität, die im direkten Bezug zu seiner Referententätigkeit stehen und stellt sich hierfür im üblichen und zumutbaren Umfang zur Verfügung.

3.4 Mit der Annahme eines vermittelten Auftrages der Referentenagentur Speakers Excellence erklärt sich der/die Referent/in damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen für die Medien und für Werbemaßnahmen des Auftraggebers auszugsweise verwendet werden können.

3.5 Der/die Referent/in erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.

4. Sowohl die Referentenvermittlung als auch die einzelnen Referenten/innen versichern hiermit, dass

4.1 weder er/sie, noch seine/ihre Mitarbeiter jemals Kurse von Scientology besucht haben,

4.2 er/sie bzw. sein/ihre Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten,

4.3 weder er/sie noch seine/ihre Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare/Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und

4.4 er/sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines/ihres Unternehmens (zur Durchführung seiner/ihrer Seminare/Kongresse) ablehnt.

4.5 die Erklärungen 4.1., 4.2., 4.3. und 4.4. genauso für andere manipulative Sekten jeglicher Art gelten.

5. Rechte der Referentenagentur

5.1 Die Referentenagentur Speakers Excellence erhält die Befugnis, während der Dauer dieses Vertrages den Referenten in allen rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten, soweit diese Bezug auf den gegenständlichen Vertrag haben, nach außen zu vertreten und diese Vertretungsmacht nach ihrem Ermessen Dritten anzuzeigen.

5.2 Der Agentur ist es gestattet, im Zusammenhang mit dem Namen des Referenten für sich selbst zu werben. Die Agentur ist berechtigt, unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts Fotos, Bilder und Aufzeichnungen zu bearbeiten und umzugestalten.

5.3 Die Agentur darf sich zur Ausführung der ihr nach diesem Vertrag obliegenden Aufgaben Dritter bedienen (Delegierungsbefugnis).

5.4 Die Agentur hat weder versprochen noch ist dazu verpflichtet, Arbeit für den Referenten zu verschaffen oder nachzuweisen.

5.5 Die Agentur behält sich das Eigentums-/Nutzungs- und Verwertungsrecht des von der Agentur angefertigten Bildmaterials bis zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vor.

6. Sicherung der Leistung im Verhältnis zum Auftraggeber

6.1 Bei den von der Referentenagentur Speakers Excellence vermittelten Aufträgen wird das vereinbarte Honorar sofort nach Zahlungseingang der Rechnung des Auftraggebers zur Zahlung fällig.

6.2 Der gesamte Rechnungsbetrag wird nach erfolgreichem Zahlungseingang bei Speakers Excellence und nach Abzug der vereinbarten Vermittlungsgebühr an den/ die Referenten/in überwiesen.

6.3 Bei Nichtzahlung der Rechnung des Auftraggebers ist keine Honorarzahlung an den Referenten/in möglich. Die Referentenagentur Speakers Excellence ist lediglich die vermittelnde Agentur und übernimmt keine Haftung bei Nichtzahlung und Insolvenz des Auftraggebers.

6.4 Sollte am Veranstaltungstermin noch keine Anzahlung des Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber getätigt worden sein, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Durchführung des Seminars/Vortrages. Die Buchung ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Terminverschiebung ist von Seiten des Auftraggebers bis 12 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich. Eine Stornierung des Termins ist unter Einbehalt des Anzahlungsbetrages bis zu 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin möglich. Bis zu 8 Wochen vor der Veranstaltung werden dem Auftraggeber 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen weniger als 8 Wochen vor dem Termin 100% des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Vertragspartners aufgrund ersparter Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig unterlässt, der Agentur/Referenten nachzuweisen.

6.5 Sollte es seitens des Auftraggebers zu einer Stornierung kommen und zu einer damit verbunden Stornozahlung, ist dies die Grundlage der zu berechnenden Vermittlungsgebühr.

6.6 Rücktritt wegen Corona SARS-COV 2-Pandemie Beide Vertragsparteien kennen die Risikolage, dass durch die SARS-COV 2-Pandemie ein Risiko einer möglichen Absage-, Teilabsage- oder Verlegungszwang für zukünftige Veranstaltungen bestehen kann. Der Veranstalter trägt als solcher das grundsätzliche „Veranstaltungsrisiko“ und damit das Verwendungsrisiko. Dies gilt insbesondere, wenn für den geplanten Zeitraum der Veranstaltung künftig ein behördliches Verbot erlassen werden sollte. Dann ist für das Entfallen der Leistungspflicht der Veranstalter allein und verschuldensunabhängig verantwortlich. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:

6.6.1. Ist die Durchführung der geplanten Veranstaltung daher dem Veranstalter unmöglich wegen

a) einer behördlichen Verbotsverfügung oder
b) einer erhöhten Risikolage, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen werden kann, aber die Vorgaben der (Landes-) Gesundheitsbehörden, des RKI (Robert Koch Institutes) und des WHO eine Einhaltung der Schutzpflichten der Veranstalter bei Durchführung der Veranstaltung als unvertretbar erscheinen lassen, so ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.6.2. Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, werden die sonstigen vereinbarten Stornierungsgebühren aus dem Angebot/Vertrag ausser Kraft gesetzt.

6.6.3. Dem Referent/Moderator/ Künstler stehen dem Veranstalter gegenüber keine weiteren Rechten zu.

6.7 Formatwechsel wegen Corona SARS-COV 2-Pandemie

6.7.1. Sollte die ursprünglich als Präsenztermin geplante Veranstaltung auf Grund der SARS-COV 2-Pandemie wegen
a) einer behördlichen Verbotsverfügung oder
b) einer erhöhten Risikolage, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen werden kann, aber die Vorgaben der (Landes-) Gesundheitsbehörden, des RKI (Robert Koch Institutes) und des WHO eine Einhaltung der Schutzpflichten des Veranstaltern bei Durchführung der Veranstaltung als unvertretbar erscheinen lassen, so ist der Formatwechsel von Präsenz- auf Digitalveranstaltung dem Referent/Moderator/Künstler nach Absprache des Veranstalters gestattet. Hotelspesen und Fahrtkosten werden in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt. Sind dem Referent/Moderator/ Künstler sonstige Kosten entstanden, die zu erstatten gewesen wären, so ist der Veranstalter zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.

6.8 Für Hotelreservierungen ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Die Hotelrechnung (und eventuelle Stornos) sowie die Hotelspesen und Fahrtkosten im üblichen Rahmen der geschlossenen Vertragsvereinbarungen übernimmt der Auftraggeber. Bei Bedarf übermittelt der/ die Referent/in dem Auftraggeber einen Catering-Rider.

7. Provisionsregelung

Bei einer Vermittlung durch die Referentenagentur Speakers Excellence wird eine Provision in Höhe von 25% des Netto-Honorars zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. durch die Agentur Speakers Excellence berechnet. Dies betrifft auch weitere Folgeaufträge für den/die Referenten/ in, die sich aus der Vermittlung über den Erstauftrag des Kunden ergeben, selbst wenn sich der Kunde bzgl. der Schließung von Folgeaufträgen direkt mit dem/der Referenten/in in Verbindung setzt.

8. Preisgarantie

Gemäß der Preisgarantie von Speakers Excellence garantiert der/die Referentin die gleichen Honorarsätze wie bei einer Direktbuchung durch den Auftraggeber.

9. Grundsätze zur loyalen Zusammenarbeit

9.1 Die Vertragsparteien arbeiten kooperativ und loyal mit dem Ziel einer optimalen Referentenvermittlung zusammen und informieren sich bei maßgeblichen Änderungen gegenseitig unverzüglich.

9.2 Streitigkeiten werden sie mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung fair austragen.

9.3 Der Referent verpflichtet sich, bei Anfragen bezüglich seiner Referententätigkeit von Kunden, die durch die Referentenagentur Speakers Excellence akquiriert wurden, auf die Agentur zu verweisen.

10. Schweigepflicht

Alle Vertragsparteien verpflichten sich, über alle während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsbeziehungen und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen sowohl der Referentenagentur als auch deren vermittelten Kunden/Auftraggeber, Referentenhonorare- und Provisionsverhandlungen sowie Personendaten der Auftraggeber auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

11. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz

11.1 Verletzt der Referent die vertragliche Schweigepflicht, kann die Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000,-€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung ohne Fortsetzungszusammenhang verlangen. Begeht der Referent eine sonstige schuldhafte Vertragsverletzung, kann die Agentur eine Vertragsstrafe von 3000,-€ verlangen.

11.2 Der Beweis eines geringeren Schadens bleibt beiden Parteien offen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird durch die vorstehenden Schadenspauschalierungen nicht ausgeschlossen.

12. Allgemeine Bedingungen

12.1 Sollte eine der AGB-Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Stuttgart, der Sitz der Referentenagentur.

Stand 2021